Strafrecht

Das Strafrecht ist ein Bereich des Rechts, der sich mit der Bestrafung von strafbaren Handlungen befasst.
Es ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) und in anderen Gesetzen festgelegt.
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Strafrecht ist es meine Aufgabe, Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und vor Gericht zu vertreten, um Sie so bestmöglich vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen.

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Das Strafrecht umfasst verschiedene Bereiche:

Als Rechtsanwalt ist es meine Aufgabe, meine Mandanten in all diesen Bereichen zu vertreten.
Ich arbeite hart daran, sicherzustellen, dass die Rechte meiner Mandanten gewahrt werden und dass sie fair behandelt werden. Ich stehe meinen Mandanten zur Seite, um ihre Interessen zu vertreten und sie bei Gerichtsverfahren zu unterstützen.

Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht beschäftigt sich mit Verbrechen und Strafen im Allgemeinen. Dazu gehören zum Beispiel Vergehen wie Diebstahl, Raub, Körperverletzung und Mord. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

Es gibt natürlich noch viele weitere Straftaten, die in diesem Bereich behandelt werden. Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt im Strafrecht ist es meine Aufgabe, meine Mandanten bei allen Arten von Straftaten zu verteidigen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit Straftaten im wirtschaftlichen Bereich, wie Betrug, Korruption und Insiderhandel. Es betrifft auch Unternehmen, die gegen Gesetze verstoßen. Die Strafen können in diesem Bereich sehr hoch sein.

Wann brauche ich einen Rechtsanwalt im Strafrecht?

Strafverfahren stellen für Betroffene in aller Regel eine große Belastung dar. Sollten Sie ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen geraten sein, ist es äußerst empfehlenswert, zunächst zu schweigen und einen anwaltlichen Rat einzuholen.
In kaum einem Rechtsgebiet gibt es so viele Möglichkeiten, auf einen positiven Verfahrensablauf Einfluss zu nehmen.
Je früher eine Beratung im Strafrecht erfolgt, desto größer sind die Erfolgsaussichten.

Beispielsweise können Verwertungsverbote erkannt und Ermessensspielräume genutzt werden. Mehr als die Hälfte aller Fälle lässt sich außergerichtlich klären.
Der richtige und positive Verfahrensausgang hängt jedoch entscheidend von einer richtigen Verteidigungsstrategie und von der richtigen Wahl des Anwalts ab.

Kontaktieren Sie mich für ein erstes Gespräch und eine rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens.

Im Strafrecht gilt der Grundsatz:

„Schweigen ist Gold“

Als Beschuldigter im Strafverfahren sollten Sie diese Grundregel stets berücksichtigen. Häufig versuchen Beschuldigte sich gegenüber den Ermittlungsbehörden kooperativ zu zeigen und vermeintlich entlastende Angaben zu machen.

Dies ist gefährlich und geht selten gut aus. Es kann schnell zu unüberlegten Äußerungen oder Protokollfehlern kommen, die eine sich anschließende, erfolgreiche Verteidigung erheblich erschweren.

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Geschehensangaben zu machen. Sofern Sie keine Angaben machen, kann Ihnen dies auch nicht negativ angelastet werden.

Eine Stellungnahme kann und sollte erst nach erfolgter Akteneinsicht erfolgen.

Das Schweigerecht gilt im Übrigen nicht nur bei Straftaten, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten. Geben Sie also keine vorschnellen Erklärungen ab, vielmehr empfiehlt es sich, zeitnah einen Strafverteidiger aufzusuchen, der für Sie Akteneinsicht nimmt und mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie erarbeitet.

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