Kostentransparenz

Kosten & Kostentransparenz 

Häufig haben Mandanten Angst vor hohen Rechtsanwaltskosten und scheuen sich, im Strafrecht, oder anderen Rechtsgebieten, einen Anwalt zu beauftragen. 

Diese Angst ist jedoch unbegründet: Bei mir erhalten Sie von Beginn an transparente Einblicke, was sämtliche Kosten angeht.  

Fragen kostet nichts!

In einem ersten Gespräch können Sie mir Ihre Situation schildern und erhalten von mir eine kostenlose Einschätzung, was ich rechtlich für Sie tun kann. 

Zudem erhalten Sie auch hier schon einen genauen Einblick, welche Kosten im Falle einer Beauftragung entstehen würden.

Im Anschluss an das erste Gespräch gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung:

  • Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) 
  • Abrechnung nach Stunden (Zeithonorar)
  • Abrechnung durch eine pauschale Vergütungsvereinbarung
  • Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung
  • Pflichtverteidigung

Die genaue Form der Abrechnung besprechen wir zusammen, im Anschluss an unser erstes Gespräch.

 

Kontaktformular