Checkliste

ERSTE HILFE IM STRAFRECHT

Wichtige erste Schritte im Falle einer:

Sie haben als Beschuldigter eine Vorladung erhalten?

Wenn Sie als Beschuldigter eine Vorladung erhalten, bedeutet dies, dass Sie verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben und, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft.

Wichtig ist jetzt: Ruhe bewahren und nichts überstürzen!

Sie haben das Recht zu schweigen, machen Sie davon gebrauch.
Überstürzte Aussagen und Fehler können im Nachhinein nur schwer wieder ausgebügelt werden. Auch, wenn Sie unschuldig sind, empfiehlt es sich, keine Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden zu tätigen.

Außerdem: Nicht immer besteht die Pflicht, der Vorladung nachzukommen und bei der Polizei zu erscheinen.
Ich kann Ihre Vorladung prüfen und Ihnen Ihre Rechte und Pflichten erklären.

Im Fall einer Vorladung empfiehlt es sich immer, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Strafrecht kann ich Akteneinsicht beantragen, die Ermittlungserkenntnisse einsehen und darauf aufbauend, zusammen mit Ihnen, die beste Verteidigungsstrategie entwickeln.

Sie haben Fragen oder wünschen ein persönliches Beratungsgespräch?

Sie haben eine Anklage erhalten?

Wenn Sie eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, bedeutet dies, dass gegen Sie, wegen des Verdachts einer Straftat, ermittelt worden ist.
Dieses Schreiben bedeutet für Sie zugleich, dass sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Einstellung des Strafverfahrens entschieden hat, da ein “hinreichender Tatverdacht“ besteht. Sie geht also davon aus, dass bei einer Verhandlung vor Gericht, eine Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlicher ist, als sein Freispruch.

Wichtig ist jetzt: Ruhe bewahren und nicht unüberlegt handeln!

In der Hauptverhandlung, bei der Sie sich als Angeklagter vor Gericht verantworten müssen, bieten sich vielerlei Verhandlungsansätze. Ich helfe Ihnen!

Nach Erhalt der Anklageschrift können Sie, innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist, einzelne Beweiserhebungen beantragen, oder eine Stellungnahme zum Tatvorwurf abgeben.

Es ist nie empfehlenswert, diesen Schritt ohne einen Rechtsanwalt zu gehen.
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Strafrecht kann ich Einsicht in sämtliche Verfahrensakten beantragen und Sie beraten, welches Vorgehen am sinnvollsten und erfolgversprechend erscheint.

Nehmen Sie ein Strafverfahren nicht auf die leichte Schulter und suchen Sie sich rechtlichen Beistand.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten?

Ein rechtskräftiger Strafbefehl kommt einem Urteil gleich.
Jedoch wird dieser ohne die Durchführung einer Hauptverhandlung erlassen, da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass Ihnen eine Straftat nachgewiesen werden kann.

Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Der Strafbefehl wird dann, ähnlich wie nach einer Anklage, im Rahmen einer Hauptverhandlung, vor Gericht geprüft.

Wichtig: Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen gegen den Strafbefehl vorgehen, wird er rechtskräftig und die Strafe kann vollstreckt werden. Ein Einspruch ist dann nicht mehr möglich, auch wenn Sie unschuldig sind, oder eine unangemessene Strafe verhängt wurde.

Kontaktieren Sie deshalb direkt nach Erhalt eines Strafbefehls einen Rechtsanwalt, um zu besprechen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Strafrecht kann ich Einsicht in die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft erhalten und einschätzen, ob sich die Durchführung der Beweisaufnahme lohnt. Machmal entstehen dadurch nur zusätzliche Kosten, die Sie, mit meiner Erfahrung an Ihrer Seite, vermeiden können.

Sie haben Fragen oder wünschen ein persönliches Beratungsgespräch?

Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten?

Für eine Hausdurchsuchung ist es ausreichend, dass der Beschuldigte einer Straftat verdächtigt wird. Sie dient der Sicherung von Beweismaterial, oder dazu, den Verdächtigen ausfindig zu machen.

Eine Hausdurchsuchung darf aber nicht einfach so stattfinden. Sie bedarf in den meisten Fällen der richterlichen Anordnung. Nur, wenn “Gefahr im Verzug“ ist (das heißt, dass ohne eine sofortige Durchsuchung die Gefahr besteht, dass Beweismittel nicht mehr aufgefunden werden können), darf die Durchsuchung von einem Staatsanwalt genehmigt, oder auch von der Polizei durchgeführt werden.

Richtiges Verhalten im Falle einer Hausdurchsuchung:

Durchsuchungsbeschluss – Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und lesen Sie diesen sorgfältig durch. Wenn Sie die gesuchten Gegenstände freiwillig herausgeben, kann möglicherweise eine tiefergehende Durchsuchung vermieden werden.

Schweigen Sie – Die Beamten werden versuchen, weitere Informationen von Ihnen zu bekommen. Sie unterliegen zwar der Duldungspflicht, aber keineswegs der Mitwirkungs- oder Auskunftspflicht. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen gebrauch.

Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt – Die Polizei muss nicht mit der Durchsuchung warten, dennoch ist es sinnvoll den Anwalt mit der Situation vertraut zu machen und eventuell mit der Einsatzleitung vor Ort zu verbinden. Außerdem kann dieser Sie über Ihre Rechte im Rahmen einer Durchsuchung aufklären (Was darf alles durchsucht werden? Was darf beschlagnahmt werden?)

Zeigen Sie sich kooperativ – Sie haben das Recht, anwesend zu sein und die Durchsuchung zu begleiten. Leisten Sie keinen Widerstand, ansonsten droht ein weiteres Ermittlungsverfahren, wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Ihr Freund, Verwandter oder Bekannter sitzt in Untersuchungshaft?

Die Untersuchungshaft dient der Sicherung eines Strafverfahrens.
Dabei wird der Beschuldigte festgenommen und, nach einer Vorstellung bei einem Haftrichter, in einer speziellen Abteilung einer Justizvollzugsanstalt untergebracht.

Voraussetzung für die Untersuchungshaft ist der dringende Tatverdacht (das heißt, dass eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung besteht) und ein Haftgrund. Mögliche Haftgründe sind: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungstaten und besonders schwere Straftaten.

Grundsätzlich kann die Untersuchungshaft bei jedem Delikt angeordnet werden, und das, bevor die Schuld des Verdächtigen überhaupt festgestellt wurde.

Wichtig ist: Ruhe bewahren und keine Aussage tätigen

Eine Verhaftung ist ein sehr eindrückliches Erlebnis, trotzdem ist es wichtig, nicht vorschnell zu handeln, sondern einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Ich kann, als Ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Strafrecht, basierend auf meiner Erfahrung, das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen und für Sie das Beste aus der Situation herausholen.

In dringenden Notfällen bin ich 24h am Tag für Sie erreichbar.

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