Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht:
Rechtliche Klarheit
& starke Verteidigung

anwaltskanzlei alhorn

In der komplexen Welt des Wirtschaftsstrafrechts stehen Unternehmen und Einzelpersonen oft vor großen Herausforderungen. Geringfügige Fehler können weitreichende Konsequenzen haben. Von Betrug über Korruption bis hin zu Insolvenzdelikten erfordern Fälle in diesem Bereich ein tiefgreifendes Verständnis der rechtlichen Nuancen und eine präzise Verteidigungsstrategie. Mit meinem Fachwissen stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu erarbeiten.

Arten von Wirtschaftsstraftaten

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich mit Straftaten befasst, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten und unternehmerischen Handlungen stehen. Es umfasst eine Vielzahl von Delikten, die sowohl individuelle Personen als auch Unternehmen betreffen können.

  • Betrug: Betrug kann in verschiedenen Formen auftreten, darunter Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug oder Steuerbetrug. Dabei geht es um Täuschung, um einen finanziellen Vorteil zu erlangen.
  • Korruption und Bestechung: Dies beinhaltet die Bestechung von Amtsträgern oder Mitarbeitern, um illegale Vorteile zu erlangen. Korruption kann in vielen Formen auftreten, darunter Bestechungsgelder, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit.
  • Untreue und Veruntreuung: Diese Delikte beziehen sich auf die missbräuchliche Verwendung von Vermögenswerten eines Unternehmens oder einer Organisation zum eigenen Vorteil oder zum Schaden des Unternehmens.
  • Insolvenzstraftaten: Hierbei geht es um Verstöße im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren wie Insolvenzverschleppung, Veruntreuung von Insolvenzmasse oder falscher Ausbuchung von Vermögenswerten.
  • Wirtschaftsspionage und Geheimnisverrat: Dies umfasst das widerrechtliche Erlangen, Weitergeben oder Verwenden von Geschäftsgeheimnissen oder Betriebsgeheimnissen.

Was droht bei Wirtschaftsstraftaten?

Die Strafen für Wirtschaftsstraftaten können erheblich sein und reichen von Geldstrafen bis hin zu langen Freiheitsstrafen. Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere der Straftat, der verursachte finanzielle Schaden und die individuellen Umstände des Falls.

  • Betrug (§263 StGB): Die Strafen für Betrug können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren umfassen. Bei Betrug in besonders schwerem Fall erhöht sich das Strafmaß deutlich. Es kann zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren kommen, eine Geldstrafe ist dann nicht mehr möglich.
  • Korruption und Bestechung (§299 StGB): Bestechung und Korruption können zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen führen. Bei größeren Summen oder Korruptionsfällen im öffentlichen Sektor können die Strafen erheblich höher sein.
  • Untreue und Veruntreuung (§266 StGB): Die Strafen für Untreue und Veruntreuung können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren umfassen. In besonders schweren Fällen, z.B. bei Amtsträgereigenschaft, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren drohen.
  • Insolvenzstraftaten (§15a oder §283 StGB): Lautet der Vorwurf Insolvenzverschleppung (§15a StGB), können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren drohen. Beim Vorwurf des Bankrotts (§283 StGB) kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre umfassen. Bei schwerwiegenden Insolvenzdelikten oder bei wiederholtem Fehlverhalten können die Strafen drastisch erhöht werden.
  • Wirtschaftsspionage und Geheimnisverrat (§17-19 UWG, §203,204,353 StGB): Die Strafen für Wirtschaftsspionage und Geheimnisverrat können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren umfassen. Bei Fällen, die die nationale Sicherheit oder große wirtschaftliche Auswirkungen haben, können die Strafen höher ausfallen.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Strafrecht kann ich Ihnen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts wertvolle Unterstützung bieten.

  • Rechtsberatung und -vertretung
    Als Ihr Anwalt kann ich Sie über Ihre Rechte informieren und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln, die auf die spezifischen Umstände Ihres Falls zugeschnitten ist.
  • Beweisanalyse und -prüfung
    Ich werde die Beweislage gründlich prüfen, um Schwachstellen zu identifizieren und Fehler im Ermittlungsverfahren aufzudecken.
  • Verhandlungsführung und Prozessführung
    Ich vertrete Sie vor Gericht und verhandle gegebenenfalls mit den Ermittlungsbehörden, um die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen.
  • Unterstützung bei Verfahrensfehlern
    Falls Verfahrensfehler vorliegen, werde ich diese aufdecken und entsprechend handeln, um die Rechte meines Mandanten zu schützen.
  • Strategien zur Strafminderung
    Als Ihr Anwalt kann ich Strategien entwickeln, um die Strafen zu minimieren oder alternative Lösungen, wie eine Einstellung des Verfahrens oder eine Strafmilderung zu erreichen.

Warum
Anwaltskanzlei Alhorn?

  • Professionell & vertrauenswürdig
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