Urkundenfälschung

anwaltskanzlei alhorn

Ihnen wird vorgeworfen Urkundenfälschung begangen zu haben?

Die Konfrontation mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung stellt eine ernsthafte Belastung dar, die nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch Auswirkungen auf das berufliche und private Leben haben kann. In dieser schwierigen Situation ist es entscheidend, einen erfahrenen Anwalt an ihrer Seite zu wissen, der Ihre Rechte wahrt, die Beweislage sorgfältig prüft und eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie für Sie entwickelt.

Urkundenfälschung zählt zu den zentralen Delikten gegen die Rechtspflege und ist in §267 StGB geregelt. Der Gesetzgeber schützt damit das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Echtheit und die Beweisfunktion von Urkunden.

Eine Urkunde im strafrechtlichen Sinne ist jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt und geeignet ist und ihren Aussteller erkennen lässt. Der Tatbestand der Urkundenfälschung kennt drei Handlungsformen:

  • Herstellung einer unechten Urkunde, wenn der tatsächliche Aussteller nicht mit dem aus der Urkunde hervorgehenden übereinstimmt.
  • Verfälschung einer echten Urkunde, wenn deren gedanklicher Inhalt nachträglich verändert wird.
  • Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde, indem sie im Rechtsverkehr als echt eingesetzt wird.

Neben dem klassischen Papierdokument erfassen Sonderschriften auch moderne Konstellationen: die Fälschung technischer Aufzeichnungen (§268 StGB) und die Fälschung beweiserheblicher Daten (§269 StGB) stellen sicher, dass auch elektronische und automatisierte Beweismittel strafrechtlich geschützt sind.

Was droht bei einer Urkundenfälschung?

Der Grundtatbestand (§267 Abs.1 StGB) sieht Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßigem Vorgehen oder bei erheblichen Auswirkungen – erhöht sich der Strafrahmen auf sechs Monate bis zu 10 Jahren (§267 Abs.3 StGB). Außerdem ist bereits der Versuch einer Urkundenfälschung oder der Gebrauch dieser, nach §267 Ab.2 StGB strafbar.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Als Anwalt mit Schwerpunkt im Strafrecht kann ich Ihnen in dieser schwierigen Zeit entscheidend helfen. Hier sind einige mögliche Vorgehensweisen:

  • Prüfung der Beweislage
    Als Ihr Anwalt werde ich die Beweise gegen Sie sorgfältig analysieren, um potenzielle Schwachstellen oder Verfahrensfehler zu identifizieren, die in Ihrem Interesse genutzt werden können. Häufig ist es
    fraglich, ob überhaupt eine „Urkunde“ im strafrechtlichen Sinn vorliegt.
  • Absicht und Tatnachweis
    Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass Sie vorsätzlich gehandelt und die Urkunde tatsächlich im Rechtsverkehr gebraucht haben. Ich kann prüfen, ob dieser Nachweis lückenhaft ist und entsprechende Gegenargumente entwickeln.
  • Individuelle Verteidigungsstrategie
    Auf Grundlage der Beweise und der spezifischen Umstände Ihres Falls werde ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln, um Ihre Unschuld zu beweisen oder die Vorwürfe zu minimieren.
  • Verhandlungen führen
    In einigen Fällen können erfolgreiche Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft geführt werden, um die Anklage herabzusetzen oder alternative Sanktionen, wie eine Einstellung, zu vereinbaren.
  • Vor Gericht kämpfen
    Falls notwendig, werde ich Ihren Fall energisch vor Gericht verteidigen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie die bestmögliche Verteidigung erhalten.

In einer Zeit, in der Ihre Zukunft auf dem Spiel steht, ist es entscheidend, einen engagierten und erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben. Ich stehe Ihnen in Ihrem Kampf gegen einen Vorwurf der Urkundenfälschung zur Seite und setze mich leidenschaftlich dafür ein, Ihre Rechte und Ihr Wohlergehen zu schützen. Kontaktieren Sie mich noch heute, um eine vertrauliche Beratung zu erhalten und Ihre individuelle Verteidigungsstrategie zu besprechen. Gemeinsam werden wir alles daran setzen, Sie durch diesen anspruchsvollen Prozess zu führen und die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen.

Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Bertholt Brecht

Kontaktformular